Den vollständigen Ausschreibungstext finden Sie unter: öffentliche Bekanntmachungen!
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass der auf ihrem Grundstück befindliche Gartenwasserzähler (Zwischenzähler) durch Sie abzulesen ist. Als Nachweis des Zählerstandes senden Sie bitte unter Angabe der Buchungs-Nr. ein erkennbares Foto des Gartenwasserzählers an die folgende Email-Adresse: k.karl@azv-thueringer-pforte.de. Erfolgt keine Ablesung des Zählers kann der Verbrauch für die Abrechnung 2025 nicht berücksichtigt werden.
Der Jahresabschluss 2024 wurde in der Verbandsversammlung vom 18.08.2025 beschlossen. Sie finden die Bekanntmachung unter "Öffentliche Bekanntmachungen".
Ab 01.08.2025 wird die Fäkalschlammentsorgung durch die Firma Weimann (Tel. 03636 / 700500) in unserem Verbandsgebiet durchgeführt. Bitte beachten Sie die Angaben und Änderungen im Tourenplan. Hier geht's zum geänderten Tourenplan ....
Das aktuelle Amtsblatt 01/2025 ist im Bereich "Amtsblatt" veröffentlicht.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir möchten Sie auf folgendes hinweisen: Bitte Überprüfen Sie die Eichfrist Ihres eingebauten Gartenwasserzählers. Sollte diese abgelaufen sein, muss ein neuer Gartenwasserzähler eingebaut werden. Um die Verplombung des Zählers wieder herzustellen, teilen Sie den Neueinbau dem Abwasserzweckverband „Thüringer Pforte“ bitte zeitnah mit. Als Nachweis des Zählerstandes senden Sie bitte ein Foto vom alten Gartenwasserzähler an den Verband.
e-Mail: rechnung@azv-thueringer-pforte.de
Im Merkblatt der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie finden Sie gesetzliche Bestimmungen bezüglich der Ausführung geologischer Bohrungen.